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Ein Auszug aus meinen Fortbildungen und Seminaren: Ernährung von Menschen mit Demenz || Gewalt in Pflegebeziehungen || 10- Minuten- Aktivierung für Menschen mit Demenz || praktische Biografiearbeit in Gruppenstunden mit Senioren || Spez.Pflege der Altershaut: Symptom Juckreiz (Pruritus) ||

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Soziale Betreuung (Jahresfortbildung)

Qualitätsprüfung ambulante Pflegedienste ab 2024
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Qualitätsprüfung Tagespflege
externe Qualitätsprüfung Tagespflege
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Qualitätsprüfung Indikatoren 2019 stationär
Qualitätsindikatoren in der stat. Langzeitpflege
Erhebungsbogen zur Erfassung der Ergebnisqualität
Module des Begutachtungsinstruments richtig anwenden
Expertenstandards in der Ergebniserfassung korrekt abbilden
Pfegedokumentation nach dem Strukturmodell in der Ergeniserfassung anwenden
Die externe Qualitätsprüfung

Externe Qualitätsprüfung nach Qualitätsbereichen u. Qualitätsaspekten
externe Qualitätsprüfung stationär
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Inhouse-Schulungen
Qualitätsmanagement
Datenschutz analog DSGVO
Nat. Expertenstandards in der Pflege
Entbürokratisierung der Pflege,-dokumentation
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI
Soziale Betreuung u. Beschäftigung
Notfälle u. Erste Hilfe
Pflegehilfskräfte
PSG II, Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Neues Begutachtungs-Assessment NBA
Arbeitsschutz
Altenpflege
ATL, AEDL und Pflege
Arzneimittellehre
Beratung in der Pflege
Hygiene
Injektionen, Infusionen, Blutentnahme
Komplementäre Pflegeangebote
Krankheitslehre u. spezielle Pflege
Palliativpflege
Maßnahmenplanung, Pflegedokumentation
Pflegemodelle / Pflegesysteme
Wundversorgung

Infektionen durch das SARSCoV-2-Virus (COVID-19)
Ambulante Pflege bei Verdacht auf Covid-19 Infektionen
Pflege bei Verdacht auf COVID-19 (Patienten in der stat. Langzeitpflege)

Workshops

 
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI

Beschreibung der Fortbildung:

Ausufernde Dokumentationsaufgaben stellen gegenwärtig eine enorme Belastung für Pflegefachkräfte dar und für die eigentliche Pflege der anvertrauten Kunden fehlt häufig die Zeit. Kosten für notwendige Dokumentationsformulare fallen in hohem Maße an und belasten das Pflegebudget. Was tun?

Die entburokratisierte Pflegedokumentation ist ein neues und vereinfachtes, vom Bundesministerium fur Gesundheit entwickeltes Dokumentationskonzept, das einen großen Teil an Dokumentationsaufwand in ambulanten und stationaren Pflegeeinrichtungen einsparen kann. Durch eine Aufwertung der Pflegefachlichkeit erhöht sich die Mitarbeiterzufriedenheit, darüber hinaus wird die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen stärker fokusssiert.

Betreuungskräfte erhalten die Möglichkeit eine strukturierte Informationssammlung für Menschen mit Demenz  anhand von Fallbeispielen einzuüben.

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
4

 
 
Themenschwerpunkte:

Ziel dieser Schulung: Die Teilnehmer üben die Umsetzung des Konzepts der strukturierten Informationsammlung (SIS ambulant oder stationär) und Maßnahmenplanung anhand von Fallbeispielen aus der Altenpflege und reflektieren das Vorgehen.

 

  • exemplarische Eigenbearbeitung von Fallbeispielen in Kleingruppenarbeit:
  • Erstellung einer struktrierten Informationssammlung für Pflegekunden mit Demenz,
  • der darauf aufbauenden Maßnahmenplanung von betreuungsleistungen und
  • der Vorgehensweise bezgl. des Berichteblatt anhand abweichender/kritischer Ereignisse.
 
Fortbildungspunkte:

Sie können 2 Fortbildungspunkte der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende erhalten.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin für Pflegeberufe, Pflegedienstleitung und QM

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereic
 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Eine Seminardokumentation als Fotokopiervorlage für die TeilnehmerInnnen.

Eine personenbezogene Teilnehmerbescheinigung.

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.  (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                                    Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt).

 

 

Beschreibung der Fortbildung:

Ausufernde Dokumentationsaufgaben stellen gegenwärtig eine enorme Belastung für Pflegefachkräfte dar und für die eigentliche Pflege der anvertrauten Kunden fehlt häufig die Zeit. Kosten für notwendige Dokumentationsformulare fallen in hohem Maße an und belasten das Pflegebudget. Was tun?

Die entburokratisierte Pflegedokumentation ist ein neues und vereinfachtes, vom Bundesministerium fur Gesundheit entwickeltes Dokumentationskonzept, das einen großen Teil an Dokumentationsaufwand in ambulanten und stationaren Pflegeeinrichtungen einsparen kann. Durch eine Aufwertung der Pflegefachlichkeit erhöht sich die Mitarbeiterzufriedenheit, darüber hinaus wird die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen stärker fokusssiert.

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

Ziel dieser Schulung: Die Betreuungskräfte haben sich mit der Funktion des Berichteblatts auseinandergesetzt und können dieses fachgerecht anwenden.

 

  • Prinzipien des Berichteblatts in Funktion und Anwendung
  • Dokumetation von Abweichungen der Maßnahmenplanung
  • Bedeutung für Einzelleistungsnachweise (stationär)
  • Hinterlegung von schriftlichen Verfahrensanleitungen zu wichtigen Betreuungsleistungen
  • Dokumentation zu zeitlich befristeten Beobachtungen
  • Dokumentation von tagesaktuellen Ereignissen u. Reaktionen des Pflegebedürftigen
  • Betreuungsleistungen und Berichtswesen
  • Berücksichtigung von Wünschen des Pflegebedürftigen
  • Erstellung  der Berichte: Wer, wie, wann, wie oft?
  • praktische Anwendung der Evaluation
 
Fortbildungspunkte:

Sie können 2 Fortbildungspunkte der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende erhalten.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin für Pflegeberufe, Pflegedienstleitung und QM

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Eine Seminardokumentation als Fotokopiervorlage für die TeilnehmerInnnen.

Eine personenbezogene Teilnehmerbescheinigung.

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

 

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

 

Beschreibung der Fortbildung:

 

Höflichkeit im Umgang mit dementen Pflegekunden, Angehörigen, Kollegen und Vorgesetzten sowie gepflegtes und stilsicheres Auftreten  In Pflegeeinrichtungen sind keine Tugenden von gestern. Wir leben von -und mit- diesen täglichen Kontakten. Unser gelebter " Pflege-Knigge" beeinflusst die Arbeitsqualität in dem Unternehmen sowie den Erfolg und das Ansehen der Pflegeinrichtung.  Also sollten gutes Auftreten und  Wertschätzung untereinander und den Kunden gegenüber fest im Verhalten von Mitarbeiter/-innen in Pflegeeinrichtungen verankert sein.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

Inhalte des Wahlmoduls:

 • Wer war "Knigge"

• Brauchen wir einen "Betreuungs-Knigge"?

• Höflichkeit und stilsicheres Auftreten

• Grundlagen wertschätzender Kommunikation

• "Smalltalk“ in der Betreuung

• Umgang mit dementen Pflegekunden und Angehörigen

• Gast sein im Bewohnerzimmer und der Patientenwohnung

• Höflichkeit und Demenz

• Duzen: Du oder Sie?

• Umgang mit Beschwerden

• Umgang mit Vorgesetzten, anderen Berufsgruppen und Kollegen

• Telefon- Knigge

• E-mail- Knigge

• Internet- Knigge

• Sicheres und gepflegtes Auftreten

• Reflexion der eigenen Umgangsformen

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl

 

Beschreibung der Fortbildung:

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe für Betreuungskräfte und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dar.

Die Fortbildung befasst sich mit den möglichen Ursachen, Diagnostik, therapeutischen Optionen und der Betreuung von Betroffenen.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2 Std.

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Moduls:
    Demenz: Kriterien nach ICD 10
  • Prävalenz von Demenzerkrankungen
  • Vergesslichkeit oder Demenz?
  • Pathophysiologie
  • Stadieneinteilung und Verlauf
  • Umgang mit Betroffenen anhand  Fallstudien
  • Biografieorientierung in der Pflege
  • Konzepte: Basale Stimulation, Validation
  • Tipps zur Gesprächsführung
  • Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Videosequenzen
 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

Pflegekräfte, Alltagsbegleiter von Menschen mit Demenz, Ergotherapeuten und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

 

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.                                                                                                                                    Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

 

Eine fachlich korrekte Händedesinfektion als wichtigste Methode der Infektionsprophylaxe, ist schnell durchgeführt und schützt Pflegekunden mit Demenz und Betreuungsmitarbeiter gleichermaßen.

Die Berufspraxis hat gezeigt, dass regelmäßige Schulungen zum Thema Personalhygiene das Hygienebewusstsein aller Mitarbeiter stärkt und deshalb empfohlen wird.

 

 

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Wahlmoduls:
  • Gesetzliche Arbeitsschutzgrundlagen
  • Schutzkleidung
  • Berufskleidung
  • Berufsschuhe
  • Umgang mit Schutzhandschuhen
  • Hautpflege
  • Schmuck, Nagellack, Piercings und Co.?
  • Händedesinfektion nach der stand. Einreibemethode
  • Sterile Instrumente und Medizinprodukte
  • Hygienepläne in der Tagespflege, Hauswirtschaft, Ernährung
  • Reinigungsmaßnahmen
  • Desinfektionsmaßnahmen


 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

                     
 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinung
 

 
Anmerkungen:

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 




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