Logo  
  Mitgliederbereich   Impressum   Datenschutzerklärung
 
Startseite   Fortbildungen & Seminare   Beratung & Qualitätsmanagement   Referenzen   Kontakt
 
Ein Auszug aus meinen Fortbildungen und Seminaren: Ernährung von Menschen mit Demenz || Sterbende Menschen mit Demenz pflegen u. begleiten || Gewalt in Pflegebeziehungen || Gespräche mit demenziell Erkrankten führen können || Nichtorganische Schlafstörungen im Alter ||

Online-Seminare
PeBeM Personalbemessung stat. Langzeitpflege
Qualitätsprüfungen
Nat. Expertenstandards
Pflegedokumentation
Praxisanleitung
Soziale Betreuung (Jahresfortbildung)

Qualitätsprüfung ambulante Pflegedienste ab 2024
Neue QPR 2024

Qualitätsprüfung Tagespflege
externe Qualitätsprüfung Tagespflege
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Qualitätsprüfung Indikatoren 2019 stationär
Qualitätsindikatoren in der stat. Langzeitpflege
Erhebungsbogen zur Erfassung der Ergebnisqualität
Module des Begutachtungsinstruments richtig anwenden
Expertenstandards in der Ergebniserfassung korrekt abbilden
Pfegedokumentation nach dem Strukturmodell in der Ergeniserfassung anwenden
Die externe Qualitätsprüfung

Externe Qualitätsprüfung nach Qualitätsbereichen u. Qualitätsaspekten
externe Qualitätsprüfung stationär
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Inhouse-Schulungen
Qualitätsmanagement
Datenschutz analog DSGVO
Nat. Expertenstandards in der Pflege
Entbürokratisierung der Pflege,-dokumentation
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI
Soziale Betreuung u. Beschäftigung
Notfälle u. Erste Hilfe
Pflegehilfskräfte
PSG II, Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Neues Begutachtungs-Assessment NBA
Arbeitsschutz
Altenpflege
ATL, AEDL und Pflege
Arzneimittellehre
Beratung in der Pflege
Hygiene
Injektionen, Infusionen, Blutentnahme
Komplementäre Pflegeangebote
Krankheitslehre u. spezielle Pflege
Palliativpflege
Maßnahmenplanung, Pflegedokumentation
Pflegemodelle / Pflegesysteme
Wundversorgung

Infektionen durch das SARSCoV-2-Virus (COVID-19)
Ambulante Pflege bei Verdacht auf Covid-19 Infektionen
Pflege bei Verdacht auf COVID-19 (Patienten in der stat. Langzeitpflege)

Workshops

 
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI

Beschreibung der Fortbildung:

Menschen mit Demenz sind vielfältigen Gefahren in Pflegeeinrichtungen und der eigenen Häuslichkeit ausgesetzt.
Sie können Risiken krankheitsbedingt nicht adäquat einschätzen und in Notfällen wenig Auskunft über die Situation und ihr Befinden geben.

Daher müssen Pflegemitarbeiter wissen, was bei typischen Notfällen bei Menschen mit mit Demenz  (z.B.bei Vergiftungen, Verbrühungen, Erfrierungen, Sturz) zu tun ist.

Anhand von Praxisbeispielen wollen wir besprechen, in  welche typischen Notfallsituationen demenzkranke Menschen  geraten können und wie sich Mitarbeiter bei der Ersten Hilfe richtig verhalten sollen .

Die Schulung  ist geeignet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen, die ihre bestehenden Kenntnisse in der Ersten Hilfe für Menschen mit Demenz auffrischen wollen.

 
 
 
Themenschwerpunkte:
  • Fallbeispiele zu typischen Pflegenotfällen:
  • Verbrühungen, Verbrennungen, Verätzungen
  • unklare Schmerzen
  • Vergiftungen
  • Ein versteckter Knochenbruch
  • Erfrierungen, zugezogen im Außengelände
  • Weglaufen
  • Sturz
  • Absetzen eines Notrufes
  • Umgang mit Pflegekunden und deren Angehörigen
  • Versorgung von  Wunden  
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten


 

 
Fortbildungspunkte:

 

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden

 
Referent/in der Fortbildung:

M. Berg, Lehrerin f. Pflegeberufe

 
Zielgruppe der Fortbildung

alle Mitarbeiter in Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, die Menschen mit Demenz betreuen und  bereits einen Grundkurs in Erster Hilfe absolviert haben.

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen

Bei  der "10 Minuten Aktivierung für die Begleitung Hochbetagter", entwickelt von der Therapeutin Ute Schmidt-Hackenberg, handelt es sich um ein Konzept, das sich am Langzeitgedächtnis und den noch vorhandenen Fähigkeiten, vor allem dementiell erkrankter Menschen, orientiert.

Sie ist eine Methode der Erinnerungsarbeit und beruht auf der Erkenntnis, dass Menschen mit Demenz durch biografisch bekannte Gegenstände stimuliert und  aktiviert werden können.

Ziel der Fortbildung ist es, die Methode vorzustellen und praktische Beispiele zur Umsetzung in Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit Hochbetagten zu erarbeiten.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Wahlmoduls:
  • Konzept  nach Ute Schmidt Hackenberg
  • Zielsetzung der 10-Minuten-Aktivierung
  • Prinzipien der Arbeit
  • Individualaktivierung
  • Gruppenaktivierung
  • Themenbezogene Aktivierung
  • Handwerk
  • Körperpflege
  • Kochen und Backen
  • Wohnumfeld
  • Kleidung
  • Spielzeug
  • Jahreszeiten
  • Feste und Feiern
  • Kindheit, Schulzeit und Berufslaben
  • Gesprächsführung im Umgang mit dementiell Erkrankten
  • Fallbeispiele und praktische Anwendung
  • Umsetzung in die Praxis

 

 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Unter Aromapflege versteht man die Anwendung ätherischer Öle von Pflegekräften in allen pflegerischen Einsatzgebieten. Ziel ist die Erhaltung von Gesundheit, die Förderung von Selbstheilungskräften und Linderung von Beschwerden beim anvertrauten Pflegekunden.

Die verwendeten Aromen sind ölige, leicht verdampfende Extrakte aus Pflanzen oder Pflanzenteilen, die einen starken, für die Herkunftspflanze charakteristischen Geruch haben, wie z.B. Lavendel, Bergamotte, Ylang-Ylang. Es werden ausschließlich Aromaöle von höchster Reinheit und Güte verwendet.                

Diese Fortbildung gibt den Teilnehmern(innen) einen Einblick in die vielseitigen Anwendungsbereiche der Aromapflege und stellt entsprechende Aromaöle vor. 

 

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Wahlmoduls:
  • Begriffsbestimmung Aromatherapie/Pflege
  • Ätherische Öle und Anwendungsgebiete
  • Applikationsarten und Geräte
  • Haltbarkeit u. Aufbewahrung
  • Trägeröle
  • Allergietest u. Erste Hilfe b. Notfällen
  • Dosierungen und Rezepte
  • Duftkissen und Duftkerzen
  • Trockene u. feuchte Inhalationen
  • Waschungen und Bäder
  • Hautpflege
  • Dokumentation der Anwendungen
  • Evaluation
  • Videosequenz zu  Aromamassagen


 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, Aromapflegerin
 

 
Zielgruppe der Fortbildung

Betreuungskräfte nach § 87 b

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 

"Wer rastet, der rostet". Dieses alte Sprichwort hat Gültigkeit und soll Senioren und Pflegekunden motivieren, Spass zu haben an Bewegung und in  in Aktivierungsrunden.

In dieser Fortbildung wollen wir diskutieren, wie wir die körperliche Wahrnehmung und Leistungsfähigkeit, die Koordination, Kraft und Gleichgewicht von Senioren fördern und eine aktive Sturzprävention anbieten können.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

 

  • Bewegungsstunden vorbereiten und durchführen (Stundenkonzept)
  • Atem-und Kreislaufübungen
  • Gymnastische Übungen im Sitzen / Stehen
  • Spass an der Bewegung haben mit Hilfsmitteln
  • Schwungtücher, Bänder, Luftballons, Säckchen, Kissen, Kellen
  • Übungen zu verschiedenen Themen
  • Spiele (Aufmerksamkeits-, Partner,-u. Mannschaftsspiele)
  • Sitz-Tänze
  • Entspannung zum Abschluss:
  • Massage,
  • Phantasiereise,
  • Duft-Reise
  • Musik
 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe

 
Zielgruppe der Fortbildung

Pflegende, Alltagsbetreuer, Physiotherapeuten und Ergotherapeut(innen)

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                        

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Erinnern Sie sich?  „Es war einmal … eine schöne Königstochter." 

Märchen haben wir in unserer Kindheit und Schulzeit gehört. Manchmal haben wir uns gegruselt, immer aber auch gewusst-  am Ende wird alles gut!

Märchen haben einen hohen Erinnerungswert auch für Menschen mit Demenz.

In dieser Fortbildung wollen wir diskutieren, wie wir die Gefühlswelt der Menschen mit Demenz über das Erzählen von Märchen und Fabeln  ansprechen können und gemeinsam  mit Betroffenen ins "fabulieren" kommen.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, Wahlmodul, §87 b

Dauer der Fortbildung:
2 Std.

 
 
Themenschwerpunkte:

 

  • Bedeutung von Märchen im Leben der Senioren
  • Literarische Biografien von Pflegekunden
  • Gestaltung von Märchenstunden mit Senioren                                          
  • Bekannte Märchen im Spiegel der Zeit                                                 
  • Ganzheitliches Angebot zum Thema Märchen an die Sinne:
  • Singen, Märchen erzählen u. besprechen
  • Kreativee: Basteln u. Gestalten, Mandalas                                                
  • Einsatz v. therapeutischen Handpuppen                                                
  • Videosequenzen zum Einsatz von Märchen 
  • Integration des Aktivierungsangebots in den Alltag                                                

                                              

                                                  

                                                 

                                                 

 
Fortbildungspunkte:

Ziel:

 Mit der Teilnahme an einer 16 std. Fortbildungsreihe können Sie der Verpflichtung § 87b SGB XI  nachkommen und Ihren Status als Demenz- oder Seniorenbetreuer/in aufrechterhalten

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung

 

 ausgebildete Alltagsbegleiter und Betreuer von Menschen mit Demenz im Rahmen der jährlichen Anpassungsfortbildung, Ergo- und Sozialtherapeut(innen)

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung, Seminardokumentation

 
Anmerkungen:

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl

 

Beschreibung der Fortbildung:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

 

Wer rastet, der rostet!  Ein gutes Gedächtnis ist keine Frage der Intelligenz, sondern eine Frage des Trainings! Tägliches Training wirkt sich positiv aus auf die geistige Leistungsfähigkeit, fördert die Konzentration und hilft, Alltagsanforderungen souverän zu meistern.

Die Veranstaltung soll Gruppenleitern in geriatrischen Einrichtungen und Pflegediensten Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Gedächtnistrainings- und Aktivierungsstunden mit Senioren geben.

Anhand von Trainingsbeispielen für unterschiedliche Gedächtnisfunktionen mit biografieorientierten Bezug sowie für Konzentration, sprachliche und praktische Fähigkeiten werden in dieser Fortbildung Möglichkeiten für das Gedächtnistraining vorgestellt, die den Betroffenen Spaß machen und mit denen sie das Gedächtnis trainieren können.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Wahlmoduls:
  • themenorientierte Gruppenarbeit mit Senioren planen, durchführen und evaluieren 
  • Aktivierung und Förderung der Konzentration durch:
  • Wer wird Millionär?
  • Stadt, Land, Fluss
  • Memospiele
  • Erinnerungscafe
  • Damals war´s
  • Wahrnehmungsübungen
  • Wortspeicherübungen
  • Mikado-Rätsel
  • Merkreihen
  • Figuren vergleichen
  • Zahlenübungen
  • Aufmerksamkeitsspaziergang
  • Sprichwörter
  • Redewendungen
  • Gedichte
  • Lieder

 

 


 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin f. Pflegeberufe


 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung für das zweistündige Wahlmodul.
 

 
Anmerkungen:

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl

 

Beschreibung der Fortbildung:

Die Pflege und Versorgung von Menschen mit Demenz in deren letzten Lebensphase stellt hohe Anforderungen an die fachliche, persönliche und soziale Kompetenz von Betreuungskräften. Eine verbale Kommunikation mit den Erkrankten zu diesem Zeitpunkt ist zumeist nicht mehr möglich. Um herauszufinden, was diese Menschen wünschen, ist Beobachtung, Empathie und Fachwissen nötig. Schwerpunktaufgaben für Betreuungskräfte sind außerdem die Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens und -vor allem- die Begleitung aller Betroffenen während der letzten Lebenszeit von Menschen mit Demenz.

Ziel dieser Fortbildungsveranstaltung ist es, die Betreuung von Menschen  mit Demenz in ihrer letzten Lebensphase zu thematisieren.

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

 

  • Begriffsbestimmungen
  • Terminalphase
  • Finalphase
  • Schmerzerfassung u. Behandlung bei Menschen mit Demenz
  • Symptomenkontrolle
  • Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
  • Terminales Rasseln
  • Umgang mit Unruhe und Verwirrtheit
  • Betreuung in den letzten Stunden und Tagen
  • Basale Stimulation
  • basal beruhigende Waschungen u. Massagen
  • Aromapflege
  • Nestlagerung
  • Ferseneinreibung
  • psychosoziale Betreuung von Angehörigen                                     
  • spirituelle Begleitung                                                 

 

                                                  

 

 
Fortbildungspunkte:

2 Fortbildungspunkte

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Pflegefachkraft Pall.-Care

Lehrerin f. Pflegeberufe

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

 

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                                           Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Zu einer gesundheitsfördernden Lebensführung trägt die Ernährung und Flüssigkeitsversorgung von Menschen mit Demenz in ganz besonderem Maße bei. Krankheitstypische Symptome nehmen Einfluss auf die Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und sollen daher bei der Auswahl von Nahrungsmitteln und Getränken berücksichtigt werden.

Die Fortbildung befasst sich mit der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung von Mensachn mit Demenz.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2 Std.

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Ernährungssituation von Menschen mit Demenz
  • Veränderte Ernährungsgewohnheiten
  • Einfluss auf die Ernährung
  • Energie und Flüssigkeitsbedarf bei Bewegungsdrang
  • Verkennung von Nahrungsmitteln
  • Vergiftungsängste u. Nahrungsverweigerung
  • Horten von Lebensmitteln
  • unkontrolliertes Essen
  • Anforderungen an die Ernährung von Menschen mit Demenz
  • Berechnung des tgl. Flüssigkeitsbedarfs
  • Berechnungen von BMI und Energiebedarf
  • Ernährungsanamnese                                                  
  • Pflegerisches Assessment
  • Ernährungsbiografie
  • Empfehlungen für die Ernährung u. Flüssigkeitszufuhr
  • Konzepte: “Fingerfood” u. “Eat by Walking”
  • Basale Stimulation
  • Tischgestaltung u. Essatmosphäre

                                                       

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 


 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                        

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Biografiearbeit in der Pflege und Betreuung von Senioren und demenziell erkrankten Menschen ist ein Aufgabenschwerpunkt von Betreuern in Pflegeeinrichtungen.

Damit die Arbeit nicht nur "checklistenartig" mit dem Biografiebogen erfüllt wird, wollen wir in dieser Fortbildung Möglichkeiten zur praktischen Biografiearbeit in Gruppenstunden mit Senioren erarbeiten.

Ziel ist es, Spass am biografischen Arbeiten zu gewinnen, diese nicht nur als Teil der Pflegedokumentation zu verstehen, sondern als Erinnerungsrunde mit Senioren zu gestalten.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Wahlmoduls:
  • praktische Biografiearbeit in Aktivierungsstunden
  • Beispielen für die Planung und Durchführung von biografischen Gruppenstunden mit Senioren
  • Themen und Gesprächsrunden
  • Kindheit in den 20 ´er Jahren
  • Schulzeit in den 30 ´er Jahren
  • Die wilden 50 ´er Jahre
  • Methoden:
  • Zeitstrahl
  • Zeitreise
  • Erzählcafe
  • Baum des Lebens
  • Deutschlandpuzzle
  • Schatzkiste der Erinnerungen
  • u.v.m.


 

 
Fortbildungspunkte:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin f. Pflegeberufe


 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung


 

 
Anmerkungen:

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

 

Beschreibung der Fortbildung:

 

Gewalt in Pflegebeziehungen liegt vor, wenn pflegende Zugehörige oder professionell Pflegende/Betreuer  mit Anwendung von Zwang oder Gewalt  etwas gegen den Willen der pflegebedürftigen Person durchsetzen (wollen).    

Gewalt kann sich ebenso gegen professionell Pflegende/Betreuer und Zugehörige richten.

Die Fortbildung befasst sich mit einem Tabuthema in der Pflege und möchte betreuende sensibilisieren, bereits auf erste Anzeichen von Gewalt zu reagieren und damit Betroffene vorbeugend zu schützen.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2 Std.

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Inhalte des Wahlmoduls
  • Aggressionen und Gewalt gegen Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigen
  • Ursachen und Auslöser von Gewalt
  • Formen der Gewalt
  • Aggression bei Menschen mit Demenz
  • pflegerische Interventionen
  • Deeskalation
  • Strategien zur Gewaltprävention
  • Selbstfürsorge von Pflegenden


 

 
Fortbildungspunkte:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung

 
Anmerkungen:

 

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl

 




Beliebte Fortbildungen

Partner und Referenzen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Mit Absenden der Daten akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Diese können Sie hier einsehen.