Beschreibung der Fortbildung:
Ausufernde Dokumentationsaufgaben stellen gegenwärtig eine enorme Belastung dar und für die eigentliche Betreuung der anvertrauten Kunden fehlt häufig die Zeit. Kosten für notwendige Dokumentationsformulare fallen in hohem Maße an und belasten das Pflegebudget. Was tun?
Die entburokratisierte Pflegedokumentation ist ein neues und vereinfachtes, vom Bundesministerium fur Gesundheit entwickeltes Dokumentationskonzept, das einen großen Teil an Dokumentationsaufwand in ambulanten und stationaren Pflegeeinrichtungen einsparen kann. Durch eine Aufwertung der Pflegefachlichkeit erhöht sich die Mitarbeiterzufriedenheit, darüber hinaus wird die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen stärker fokusssiert. Die Erprobungsphase zeigte Erfolg und nun wird das Modell bundesweit eingeführt.
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Themenschwerpunkte:
Ziel dieser Schulung: Die Betreuungskräfte haben die Prinzipien der Maßnahmenplanung am Strukturmodell erfasst und können es innerhalb der eigenen Einrichtung umsetzen. Die Zusammenhaänge zwischen den einzelnen Feldern der SIS und der Maßnahmenplanung sind verstanden.
- Festlegung regelm. wiederkehrender Maßnahmen der Betreuung und Hauswirtschaft ambulant/stationär
- Maßnahmen des Risikomanagements
- Maßnahmen zu zeitlich befristeten Beobachtungen
- zusätzliche Betreuungsleistungen
- Behandlungspflegemaßnahmen
- Berücksichtigung von Wünschen des Pflegekunden
- Erstellung einer struktrierten Maßnahmenplanung für Betreuungsleistungen
- mgl. Formulare und deren Varianten zur Gestaltung der Maßnahmenplanung
- praktische Anwendung der Evaluation von Betreuungsleistungen
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Fortbildungspunkte:
Sie können 2 Fortbildungspunkte der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende erhalten.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin für Pflegeberufe, Pflegedienstleitung und QM
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Eine Seminardokumentation als Fotokopiervorlage für die TeilnehmerInnnen.
Eine personenbezogene Teilnehmerbescheinigung.
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.
Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
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