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Ein Auszug aus meinen Fortbildungen und Seminaren: Sterbende Menschen mit Demenz pflegen u. begleiten || Gerontopsychiatrische Krankheitsbilder im Überblick || Pflegevisite bei Menschen mit Demenz || Berufliche Belastungen im Umgang von Menschen mit Demenz reflektieren || Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege ||

Online-Seminare
PeBeM Personalbemessung stat. Langzeitpflege
Qualitätsprüfungen
Nat. Expertenstandards
Pflegedokumentation
Praxisanleitung
Soziale Betreuung (Jahresfortbildung)

Qualitätsprüfung ambulante Pflegedienste ab 2024
Neue QPR 2024

Qualitätsprüfung Tagespflege
externe Qualitätsprüfung Tagespflege
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Qualitätsprüfung Indikatoren 2019 stationär
Qualitätsindikatoren in der stat. Langzeitpflege
Erhebungsbogen zur Erfassung der Ergebnisqualität
Module des Begutachtungsinstruments richtig anwenden
Expertenstandards in der Ergebniserfassung korrekt abbilden
Pfegedokumentation nach dem Strukturmodell in der Ergeniserfassung anwenden
Die externe Qualitätsprüfung

Externe Qualitätsprüfung nach Qualitätsbereichen u. Qualitätsaspekten
externe Qualitätsprüfung stationär
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Inhouse-Schulungen
Qualitätsmanagement
Datenschutz analog DSGVO
Nat. Expertenstandards in der Pflege
Entbürokratisierung der Pflege,-dokumentation
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI
Soziale Betreuung u. Beschäftigung
Notfälle u. Erste Hilfe
Pflegehilfskräfte
PSG II, Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Neues Begutachtungs-Assessment NBA
Arbeitsschutz
Altenpflege
ATL, AEDL und Pflege
Arzneimittellehre
Beratung in der Pflege
Hygiene
Injektionen, Infusionen, Blutentnahme
Komplementäre Pflegeangebote
Krankheitslehre u. spezielle Pflege
Palliativpflege
Maßnahmenplanung, Pflegedokumentation
Pflegemodelle / Pflegesysteme
Wundversorgung

Infektionen durch das SARSCoV-2-Virus (COVID-19)
Ambulante Pflege bei Verdacht auf Covid-19 Infektionen
Pflege bei Verdacht auf COVID-19 (Patienten in der stat. Langzeitpflege)

Workshops

 
PSG II, Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beschreibung der Fortbildung:

Auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetz II wird ab 1.Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Das Instrument zur Einschätzung welche Leistungen Pflegebedürftige nach SGB XI erhalten, ist das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA). Entscheidend hierbei ist der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Pflegeminuten zur Erfassung des Hilfebedarfs sind nicht mehr von Bedeutung.Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach einem -gewichteten- Punktesystem

Leitungskräfte/Pflegefachkräfte sollen sich daher zeitnah auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein völlig verändertes Begutachtungsverfahren vorbereiten.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Einstufung von Pflegekunden nach Pflegegraden sicherzustellen, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu optimieren und Ressoucern in Pflege und Betreuung zu erhalten.

 

 
Informationen
Dauer der Fortbildung:
1,5

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • NBA Begutachtungskriterium: Einschätzung der Selbstständigkeit
  • Bewertung der Selbstständigkeit in den pflegerelevanten Themenmodulen
  • Von der Pflegstufe zum Pflegegrad, Überleitung
  • Förderung von Prävention und Rehabilitation
  • Hilfsmittelversorgung
  • Anpassung der Pflegedokumentation zur optimalen Darstellung bedarfsgerechter Pflegegrade
 
Fortbildungspunkte:

Sie können zwei Fortbildungspunkt  für die Registrierung beruflich Pflegender erhalten.
 

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, PDL, QM

 
Zielgruppe der Fortbildung

Zielgruppe:

Pflegedienstleitungen, Inhaberinnen von Pflegeeinrichtungen, Qualitätsbeauftragte, Pflegefachkäfte, Pflegeberater

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung,

eine Seminardokumentation

 
Anmerkungen:

Ziele: Die TeilnehmerInnen kennen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 und können  den Unterschied zum alten Pflegebedürftigkeitsbegriff erklären.

Teilnehmer kennen die fünf Pflegegrade und haben Wissen zur Bewertung der Selbstständigkeit in den pflegerelevanten Themenmodulen.             

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Grundlagen des Neuen Begutachtungsverfahrens (analog BRi) werden vorgestellt. Die Antragsstellung und der Begutachtungsablauf werden erläutert. Der  Ablauf, das Verfahren und die Fristen  eines Widerspruchs werden thematisiert.

Auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetz II wird ab 1.Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Das Instrument zur Einschätzung welche Leistungen Pflegebedürftige nach SGB XI erhalten, ist das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA). Entscheidend hierbei ist der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Pflegeminuten zur Erfassung des Hilfebedarfs sind nicht mehr von Bedeutung.Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach einem -gewichteten- Punktesystem

Leitungskräfte/Pflegefachkräfte sollen sich daher zeitnah auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein völlig verändertes Begutachtungsverfahren vorbereiten.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Einstufung von Pflegekunden nach Pflegegraden sicherzustellen, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu optimieren und Ressoucern in Pflege und Betreuung zu erhalten.

 

 
Informationen
Dauer der Fortbildung:
1,5

 
 
Themenschwerpunkte:

 

  • Die Begutachtungsrichtlinie 2017
  • Erläuterung des Begutachtungsverfahrens
  • Das Beguchtungsformular
  • Die Antragstellung
  • Vorbereitung und Durchführung der Begutachtung
  • Fristenregelung
  • Der Widerspruch
  • Unterschiede altes und neues Verfahren
 
Fortbildungspunkte:

Sie können zwei Fortbildungspunkte  für die Registrierung beruflich Pflegender erhalten.
 

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, PDL, QM

 
Zielgruppe der Fortbildung

Zielgruppe:

Pflegedienstleitungen, Inhaberinnen von Pflegeeinrichtungen, Qualitätsbeauftragte, Pflegefachkäfte, Pflegeberater

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung,

eine Seminardokumentation

 
Anmerkungen:

Ziele: Die TeilnehmerInnen kennen das Verfahren und die  Inhalte der neuen Begutachtung in den neun Bereichen. Der Perspektivwechsel weg vom Hilfebedarf nach Minuten hin zum Grad der Selbstständigkeit nach einem gewichteten Punktesystem sind Ihnen bekannt.

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetz II wird ab 1.Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Das Instrument zur Einschätzung welche Leistungen Pflegebedürftige nach SGB XI erhalten, ist das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA). Das Begutachtungsformular wurde erneuert. Entscheidend hierbei ist der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Pflegeminuten zur Erfassung des Hilfebedarfs sind nicht mehr von Bedeutung.Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach einem -gewichteten- Punktesystem

Leitungskräfte/Pflegefachkräfte sollen sich daher zeitnah auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein völlig verändertes Begutachtungsverfahren/Formular vorbereiten.

Ziel der Veranstaltung ist es daher, an einem Fallbeispiel eine bedarfsgerechte Einstufung eines Pflegebedürftigen und dessen  Einstufung in einen Pflegegrad kennenzulernen

 
Informationen
Dauer der Fortbildung:
1,5

 
 
Themenschwerpunkte:

 

  • Darstellung des Fallbeispiels
  • Pflegebegründende Diagnosen
  • Begutachtung in den Themenbereichen anhand des Fallbeispiels
  • Bewertung der Selbstständigkeit in den pflegerelevanten Themenmodulen
  • individuelle Punktwerte und Gewichtung der Themenmodule bezogen auf das Fallbeipiel
  • Ermittlung des individuellen Pflegegrades
  • Empfehlung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • sowie der Hilfsmittelversorgung
  • Empfehlungen an die Pflegekasse
 
Fortbildungspunkte:

Sie können zwei Fortbildungspunkte  für die Registrierung beruflich Pflegender erhalten.
 

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, PDL, QM

 
Zielgruppe der Fortbildung

Zielgruppe:

Pflegedienstleitungen, Inhaberinnen von Pflegeeinrichtungen, Qualitätsbeauftragte, Pflegefachkäfte, Pflegeberater

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung,

eine Seminardokumentation

 
Anmerkungen:

Ziele: Die TeilnehmerInnen kennen das fallbezogene Vorgehen und die Inhalte bezgl. der neuen Begutachtung in den einzelnen Bereichen. Der Perspektivwechsel weg vom Hilfebedarf nach Minuten hin zum Grad der Selbstständigkeit nach einem gewichteten Punktesystem sind Ihnen anhand der Fallanalyse nachvollziehbar geworden.

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 




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